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    Ambulant Betreutes Wohnen und Persönliche Assistenz

Ambulant Betreutes Wohnen und Persönliche Assistenz

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Die Lebenshilfe Neuwied Förderzentrum gGmbH bietet behinderten Menschen durch Fachkräfte sozialpädagogische Hilfen, die sie befähigen ein selbstbestimmtes Leben führen zu können, Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und am Arbeitsleben sowie an kulturellen Ereignissen soll ermöglicht und gesichert werden.

Inklusion und Partizipation sind dabei leitende Prinzipien. Die im Rahmen des Betreuten Wohnens und der Persönlichen Assistenz erbrachten Leistungen sind soziale Unterstützungsleistungen, die in Form von Beratung und pädagogischer Begleitung erbracht werden.
 
Zielgruppe sind volljährige Menschen mit nicht nur vorübergehender wesentlicher geistiger, körperlicher Behinderung oder mit einer nicht nur vorübergehenden wesentlichen seelischen Behinderung im Sinne des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX), die ohne das Betreute Wohnen vorübergehend oder auf längere Zeit ohne Hilfe nicht selbständig leben können  Ein Schwerpunkt liegt im Bereich der Menschen mit intellektuellen und kognitiven Beeinträchtigungen. Unser Einzugsgebiet ist, unabhängig vom zuständigen Kostenträger, primär der Landkreis Neuwied.

Was sind unsere Ziele?

Betreutes Wohnen und Persönliche Assistenz ermöglichen behinderten Menschen ein selbstbestimmtes und unabhängiges Leben. Wir unterstützen Menschen dabei, dass sie in ihrer eigenen Wohnung ihr Leben nach ihren Bedürfnissen und Wünschen eigenverantwortlich gestalten können. Dazu erarbeiten wir gemeinsam einen individuellen Hilfeplan bzw. Teilhabeplan.
Ambulante Hilfen sollen eine Sicherstellung der Lebensgrundlagen behinderter Menschen bewirken. Sie beziehen sich daher auf die Sicherung der menschlichen Grundbedürfnisse des Wohnens, der Achtung der Privatsphäre, der persönlichen Integrität und Selbstbestimmung, der materiellen und sozialen Sicherheit, des sozialen Lebens und der Tätigkeit in der Gesellschaft.

Was sind unsere speziellen Leistungen?

Wir bieten behinderten Menschen einen Hilfekatalog, der an den individuellen Bedürfnissen ausgerichtet ist. Die Bedarfserhebung erfolgt nach dem durch das Land Rheinland-Pfalz vorgegebenen Assessment. Die Leistungen richten sich nach denen im Hilfeplan bzw. Teilhabeplan genannten Zielen und Maßnahmen. Die Lebenshilfe Neuwied Förderzentrum gGmbH stellt im Rahmen des Case-Managements die Umsetzung, Überprüfung und Weiterentwicklung des Teilhabeplans sicher. Über die Assistenzleistungen wird eine Betreuungsvereinbarung geschlossen.

Wie arbeiten wir?

Die Arbeit der Fachkräfte im Betreuten Wohnen ist ausgerichtet an der Methode des Case-Managements und an den Konzepten „Supported living“ und „Empowerment“. Dies soll eine hohe fachliche Betreuungsarbeit gewährleisten. Mittels der Persönlichen Zukunftsplanung bestimmt unser Kunde maßgeblich die Inhalte und Methoden unserer Arbeit mit.
Unsere Leistungen sind bedarfsorientiert, zielgerichtet und respektieren das Selbstbestimmungsrecht des Bewohners. Bei der Wohnform „Betreutes Wohnen“ handelt es sich um eine sozialpädagogische Einzelfallhilfe. Der zeitliche Betreuungsumfang ist durch den Personalschlüssel von 1 zu 12 der Verwaltungsvorschrift/Vereinbarung des Landes Rheinland-Pfalz vorgegeben.

Was ist das Lebenshilfe-Haus?

Der Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Neuwied-Andernach e. V. bietet als Gesellschafter der Lebenshilfe Neuwied Förderzentrum gGmbH im Lebenshilfe-Haus Engers als Eigentümer acht Appartements und im Lebenshilfe-Haus Heddesdorf sechs Wohnungen für Menschen mit Behinderung an. Seit 2016 stehen im Lebenshilfe-Haus Feldkirchen fünf Wohnungen zur Verfügung. Die Appartements und Wohnungen sind jeweils mit einer Küchenzeile ausgestattet. Zusätzlich verfügen alle Häuser zur gemeinschaftlichen Nutzung über Gemeinschaftsküchen, Räume mit Waschmaschine und Trockner, sowie einen Garten. Im Lebenshilfe-Haus in Neuwied-Engers können ein barrierefreies WC und ein für Rollstuhlfahrer geeigneter Duschraum genutzt werden.

Die Vermietung der Appartements erfolgt durch einen separaten Mietvertrag, der den Regelungen des Mietrechtes nach BGB entspricht. Mietvertrag und Betreuungsvereinbarung sind unabhängig voneinander wirksam. Die Kündigung eines Vertrages hat keinen Einfluss auf die Gültigkeit des anderen Vertrages.

Was sind die Aufnahmevoraussetzungen?

  • Volljährigkeit
  • Bereitschaft zur Mitarbeit, d. h. Einhalten von Absprache und Terminen
  • Lebenspraktische Fähigkeiten
  • Kostenübernahme
  • Deckung der Lebenshaltungskosten einschl. Kosten der Unterkunft
Menschen bei denen eine Suchtproblematik im Vordergrund steht oder Menschen in einer akuten Phase einer psychischen Erkrankung können nicht aufgenommen werden. Die Aufnahme von Menschen mit einer ICD10-Diagnose F60.3 (Borderline) ist nur im Ausnahmefall möglich.

Welche Kosten entstehen?

Die Kosten werden in der Regel vom zuständigen Sozialhilfeträger nach den gesetzlichen Bestimmungen übernommen. Abhängig von Einkommen und Vermögen ist ein Eigenanteil an den zuständigen Kostenträger zu entrichten. Kosten für den Lebensbedarf und die Wohnung einschließlich Nebenkosten müssen durch das eigene Einkommen, z.B. Werkstattgeld und/oder Leistung der Grundsicherung gedeckt werden.

Persönliche Assistenz kann auch unabhängig von einem sozialstaatlichen Kostenträger durch eigene Geldmittel finanziert werden. Die Lebenshilfe Neuwied Förderzentrum gGmbH stellt in diesem Fall die erbrachten Leistungen dem Leistungsempfänger direkt in Rechnung.
 
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Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung
Neuwied-Andernach e.V.
Werner-Egk-Straße 15a
56566 Neuwied (Engers)
 
Telefon: 02622 / 88 66 0
Telefax: 02622 / 88 66 28