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Individuelle Schulbegleitung (Integrationshilfe)

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Die Grundlage für den Einsatz von individuellen Schulbegleitern (Integrationshelfer) stellt ein besonderer Betreuungsbedarf eines Schulkindes dar, dem die Schule im Rahmen ihrer Möglichkeiten nicht gerecht werden kann. Dieser besondere Betreuungsbedarf kann in ganz unterschiedlichen Bereichen vorliegen. So sind besonders die Bereiche Alltagsbewältigung, Verhalten und Kommunikation zu nennen.
 
Die Aufgaben eines Integrationshelfers sind in der gemeinsamen Empfehlung der jeweils zuständigen Kultus- und Sozial-Ministerien sowie der Kommunalen Spitzenverbände zu den Aufgabenfeldern eines Integrationshelfers im Zusammenhang mit der schulischen Bildung von Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen dargestellt.
 
Integrationshilfe soll in der Schule die Teilhabe des Schülers an der Lerngemeinschaft sicherstellen mit dem ständigen Ziel der selbstständigen Teilnahme des jeweiligen Schülers am Unterricht.
Im Mittelpunkt der Maßnahme steht das Wohl des Schülers.
 
Dieses setzt voraus, dass die individuelle Lebenslage, die Bedürfnisse, Erwartungen und Möglichkeiten des Schülers berücksichtigt werden. Ausgehend vom individuellen Förderplan trägt die Schule die Gesamtverantwortung für das schulische Lernen des Schülers.
 
Der Integrationshelfer leistet in diesem Gesamtzusammenhang Teilaufgaben:
  • Unterstützung bei der Aneignung der Lerninhalte.
  • Förderung der Integration in den Klassenverband.
  • Mitarbeit bei der Strukturierung des Schulalltags.
  • Hilfen bei der Sozialisation und Kommunikation, d.h. Zusammenarbeit mit den Mitschülern und Mitschülerinnen und Integration ins Unterrichtsgeschehen, Hilfe bei der Kommunikation z.B. mittels technischer Hilfen.
  • Erweiterung von Sozialkompetenz, Aufbau von Eigenverantwortung beim Schüler bzw. bei der Schülerin und Anleitung zur Selbständigkeit.
  • Unterstützung, Anleitung, Durchführung lebenspraktischer Verrichtungen, wie Toilettengang, Nahrungsaufnahme usw.
  • Ermöglichung der Teilnahme an schulischen Aktivitäten.
  • Verständnis und Unterstützung bei unangemessenen Verhaltensweisen
  • Interessen des Schülers gegenüber den Mitschülern und Mitschülerinnen und anderen Personen vertreten.
  • Mitarbeit bei der Umsetzung von Förderplänen
  • Ggf. Dokumentation und/oder Mitarbeit bei der Erstellung von Berichten
  • Kooperation mit Eltern, Lehrkräften, Therapeuten in allseitiger Absprache im Klassenteam.
Grundsätzlich setzt der Schulbegleiter ausschließlich die im zugrundeliegenden Teilhabeplan genannten und von dem Kostenträger bewilligten Maßnahmen um.
 
Besonders wichtig für eine erfolgreiche Integrationshilfe ist eine vertrauensvolle Beziehung zwischen Schüler, Schulbegleiter und Lehrkräften sowie eine von Akzeptanz, Verständnis und Respekt getragene Haltung aller am Prozess beteiligten Personen.
 
Die Lebenshilfe Neuwied Förderzentrum gGmbH fungiert als Arbeitgeber für die Schulbegleiter und ist daher arbeits- und sozialversicherungsrechtlich gesamtverantwortlich.
 
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